Gipfeltreffen
Keine Sonderrolle für den Fußball
»Wir freuen uns, dass unsere Vereine ab der nächsten Woche weitere kleine Schritte hin zu einem ‚normalen‘ Trainings- und Spielbetrieb machen können. Unser Dank gilt der Landesregierung und den weiteren beteiligten Verbänden dafür, dass wir heute gemeinsam zu Ergebnissen gekommen sind, die allen Sportlerinnen und Sportlern in Schleswig-Holstein zugutekommen«, SHFV-Präsident Uwe Döring zufrieden über den Verlauf und die Ergebnisse des Gesprächs in einer Verbandsmitteilung. »Wir appellieren an unsere Vereine und all ihre Mitglieder, die sich seit Beginn der COVID-19-Pandemie vorbildlich verhalten haben, mit den größeren Freiheiten weiterhin sehr sorgsam umzugehen. Dazu müssen sich alle Fußballerinnen und Fußballer unbedingt an die geltenden Bestimmungen halten und Hygienevorschriften weiterhin diszipliniert beachten.«
Für die Wiederaufnahme des Spielbetriebs und des Trainingsbetriebs mit Gruppengrößen von mehr als zehn Personen wird der SHFV seinen Vereinen in den nächsten Tagen ein Hygienekonzept zur Verfügung stellen. Es wird die bereits bestehenden Konzepte »Zurück auf den Platz« und »Zurück ins Spiel« des Deutschen Fußball-Bundes und seiner Regional- und Landesverbände ergänzen.
Das der Fußballverband des nördlichsten Bundeslandes im Gegensatz zu beispielsweise der Bundesligen, die die Saison 2019/20 beenden konnten, tatsächlich keine Sonderrolle möchte, unterstrich der SHFV deutlich. So sagte Döring noch: »Der Fußball wird sich aus den Hallen zurückziehen. Es wird keinen Futsal geben, wir machen die Hallen für andere Sportarten frei.«
Ruwen Möller
Der Eckpunkteplan der Landesregierung und des Sports im Wortlaut:
1) Zum 19. August 2020 soll auch für Kontaktsport das Training sowie der Liga- und Wettkampfbetrieb drinnen und draußen, unabhängig von der Frage, ob Freizeit-, Breiten-, Leistungs- oder Spitzensport ausgeübt wird, ermöglicht werden. Die Anzahl der Trainingsteilnehmerinnen und -teilnehmer orientiert sich an der jeweiligen Sportart. Die Anzahl der Zuschauerinnen und Zuschauer bei Liga- und Wettkampfbetrieb richtet sich nach den Vorgaben des Veranstaltungsstufenkonzepts.
2) Die Kontaktnachverfolgung der am Sport Beteiligten ist lückenlos sicherzustellen. Ein sportartspezifisches Hygienekonzept ist im Vorwege zu erstellen und auf Verlangen dem zuständigen Gesundheitsamt vorzulegen. Das Hygienekonzept trifft neben den Regelungen des eigentlichen Sportbetriebs auch Aussagen zur Nutzung von Gemeinschaftsanlagen wie Duschen und Umkleiden.
Für die Teilnahme von Zuschauerinnen und Zuschauern bei Liga- und Wettkampfbetrieb (derzeit nur im Außenbereich) ist ein veranstaltungs- und sportartspezifisches Hygienekonzept zu erstellen.
Die Hygienekonzepte sollen zu einer Minimierung des Risikos der Infektionsübertragungen beitragen, Infektionen können jedoch dadurch nicht restlos ausgeschlossen werden.
3) Die Rahmenempfehlungen des Deutschen Olympischen Sportbundes, des Landessportverbandes Schleswig-Holstein und die fortgeschriebenen sportartspezifischen Empfehlungen der jeweiligen Sportfachverbände sind Handlungsgrundlage für die Durchführung von Training und Wettkämpfen.
4) Sollten die Infektionszahlen wieder dynamisch ansteigen, so werden die auf der Grundlage dieser Eckpunkte getroffenen Maßnahmen bei Bedarf unter Beteiligung der Sportverbände angepasst.