Auf 20 Seiten und in elf Kapiteln finden die Amateurvereine vor allem allgemeine Hygieneregeln. Es gibt Hinweise zum Vorgehen bei Verdachtsfällen auf COVID-19 sowie organisatorische Vorgaben. Dabei gilt: Die aktuell gültigen, lokalen Verfügungen, die sich innerhalb der Bundesländer unterscheiden, sind bei der Umsetzung des Konzepts immer maßgeblich; ihnen ist zwingend Folge zu leisten. Der Schutz der Gesundheit steht an erster Stelle.
Die in "Zurück ins Spiel" aufgeführten Hinweise können von den behördlichen Verordnungen zum Teil abweichen. Unter Beachtung der lokalen Vorschriften, Gegebenheiten und Strukturen der Vereine sind daher individuelle Lösungen zu finden und umzusetzen, die jeder Verein auf sich und die örtlichen Gegebenheiten passend zuschneidet. Der derzeitige Bearbeitungsstand der Broschüre bietet hierfür das Gerüst und wichtige Orientierungsgrundlagen, die bei Bedarf aktualisiert werden.
Um einen bestmöglichen Gesundheitsschutz zu gewährleisten, soll beispielsweise die Sportanlage in drei Zonen aufgeteilt werden (Zone 1: Das Spielfeld und der Innenraum mit den Auswechselbänken, Zone 2: die Umkleidebereiche und Zone 3: der gesamte zugängliche Publikumsbereich im Außen-/Freiluftbereich des Sportgeländes.Ausgenommen vom Konzept sind sämtliche sonstigen Innenbereiche von Gebäuden, gastronomische Einrichtungen, Einrichtungen zur Sportplatzpflege und Sporthallen. Hierfür können gegebenenfalls eigene Hygienekonzepte notwendig sein – je nach Verordnungen der Behörden.
Ruwen Möller